
Du hast Fragen zur Wasserqualität oder zum richtigen Umgang mit deinem Filtereinsatz? Hier findest du typische Themen und passende Lösungen.
Unsere Hinweise und Tipps helfen dir dabei, Unsicherheiten rund um Geschmack oder Lebensdauer des Filtereinsatzes schnell zu klären.
Und falls du dir doch persönliche Unterstützung wünschst: Unser Support-Team ist gerne für dich da – per Mail oder telefonisch.
🛠️ Filtereinsätze und Wasserqualität – schnelle Hilfe bei Problemen
In den ersten Tagen nach dem Einsetzen eines neuen Filtereinsatzes kann sich der Geschmack des gefilterten Wassers vorübergehend verändern. Auch Ablagerungen in Gläsern oder Wasserkochern sind möglich.
Ursache:
Durch den Herstellungsprozess kann sich die Aktivkohle elektrostatisch aufladen. Diese Aufladung beeinflusst die Struktur der im Wasser gelösten Mineralien. Dadurch kann sich der Geschmack ändern oder Kalk sichtbar ausfallen – obwohl er vorher im Wasser gelöst war.
Wichtig zu wissen:
Dieser Effekt ist harmlos und verschwindet in der Regel nach wenigen Tagen. Es werden keine Stoffe aus dem Filter abgegeben – nur die natürliche Struktur der Mineralien verändert sich.
In den ersten 10–20 Litern kann außerdem etwas Aktivkohlestaub ausgespült werden. Dieser ist schwarz – nicht weiß – und ebenfalls unbedenklich.
💡 Tipp: Lass nach dem Filterwechsel die ersten 5–10 Liter Wasser ungenutzt ablaufen.
Wenn das Wasser nach dem Filtern trüb oder milchig wirkt, kann das zwei Ursachen haben:
1. Mikrobläschen: Durch Luft im Filtereinsatz entstehen winzige Luftbläschen, die das Wasser milchig erscheinen lassen. Diese lösen sich nach kurzer Zeit von selbst auf.
2. Kolloidale Kalkverbindungen: In seltenen Fällen kann es nach dem Kochen von gefiltertem Wasser zu Trübungen kommen. Dabei handelt es sich um sogenannte Kolloide – feine Calciumverbindungen, die in Schwebe bleiben. Diese sind gesundheitlich unbedenklich.
Gib einfach etwas Zitronensäure oder CO₂ ins Wasser (z. B. durch ein Sprudelgerät), um zu testen, ob es sich um Kalk handelt – die Trübung löst sich dann auf.
Ein verringerter Wasserdurchfluss ist meist ein Hinweis darauf, dass sich der Filtereinsatz zugesetzt hat – zum Beispiel durch feine Partikel oder Ablagerungen im Leitungswasser. Das zeigt, dass der Filter funktioniert und Stoffe aus dem Wasser zurückhält.
In diesem Fall sollte der Filtereinsatz vorzeitig gewechselt werden – auch wenn die maximale Nutzungsdauer von 6 Monaten noch nicht erreicht ist.
Der verminderte Durchfluss ist kein Mangel, sondern ein Zeichen für die hohe Rückhalteleistung des Aktivkohleblocks.
Benutzte Filtereinsätze entsorgst du ganz einfach über den normalen Hausmüll (Restmüll). Eine spezielle Entsorgung ist nicht erforderlich.
Die Wiederaufbereitung eines Aktivkohle-Blocks ist aus ökologischer und ökonomischer Sicht nicht sinnvoll, da dafür zu viele Ressourcen wie Energie, Chemikalien und Wasser notwendig wären.
Zudem ist die Filterleistung eines aufbereiteten Filtereinsatzes deutlich geringer als die eines neuen – deshalb bitte nach der Nutzung fachgerecht entsorgen und mit einem frischen Einsatz weiterfiltern.
Wenn das Filtersystem für mehrere Tage oder Wochen nicht genutzt wird, solltest du Folgendes beachten, um Hygiene und Funktion zu erhalten:
Bei kurzer Abwesenheit (über Nacht oder bis ca. 1 Woche):
Lass bei deiner Rückkehr das im Auslauf stehende Wasser (ca. 250–500 ml) sowie die ersten 10 Liter gefiltertes Wasser ungenutzt abfließen.
(Je nach Filtertyp dauert das ca. 2–5 Minuten.) Dieses Wasser sollte nicht getrunken werden.
Bei längerer Abwesenheit (mehr als 2 Wochen):
Filtereinsatz am besten vorab ausbauen und sachgerecht lagern (siehe Anleitung, Seite 2).
Alternativ kann jemand aus dem Haushalt oder der Nachbarschaft das Filtersystem regelmäßig nutzen – z. B. für Pflanzenwasser oder indem kurz Wasser abgelassen wird.
Wichtig:
Wasserzufuhr zum Filtersystem absperren, wenn die Betriebsstätte verlassen wird.
Nach über 4 Wochen Stillstand ohne Ausbau des Filtereinsatzes sollte dieser ausgetauscht und das System gründlich gereinigt werden.
Die maximale Einsatzdauer des Filtereinsatzes von 6 Monaten gilt weiterhin – auch bei Nichtnutzung.
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